Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen (Ausbaubeitragssatzung - ABS -)

Die Satzung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.

 

 

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Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erläßt der Markt Rüdenhausen folgende 11. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung.

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In Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat Rüdenhausen sowie dem Kreisjugendring Kitzingen hat die Jugendvertretung nachfolgende Hausordnung erlassen:

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