Diese Verordnung regelt Inhalt und Umfang der Reinhaltungs-, Reinigungs- und Sicherungspflicht auf den öffentlichen Straßen und Gehwegen des Marktes Rüdenhausen. Die Verordnung kann unter http://www.ruedenhausen.de/Rathaus/Satzungen nachgelesen werden.
Desweiteren bittet der Markt Rüdenhausen die Eigentümer von Grundstücken im Ortsgebiet, Bäume und Sträucher so zurückzuschneiden dass sie nicht in den öffentlichen Verkehrsraum ragen. Bei großen Bäumen, deren Äste in den öffentlichen Verkehrsraum ragen (auch Flurwege am Ortsrand) ist ein Lichtraumprofil mit einer Höhe von 4,5m freizuschneiden. Sträucher und Gebüsch sind bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Der Rückschnitt soll bis 12. Dezember 2022 erfolgt sein. Danach werden Grundstückseigentümer, die dieser Aufforderung nicht nachgekommen sind, angeschrieben und um Erledigung mit einer Frist bis 31.12.2022 gebeten. Sollte bis dahin der Rückschnitt wieder nicht erfolgt sein, wird eine Fachfirma mit dieser Arbeit beauftragt, und die entstandenen Kosten an den Grundstückseigentümer weiterverrechnet.
Sonntag, 11.06.2023
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Donnerstag, 15.06.2023
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Sonntag, 18.06.2023
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Samstag, 24.06.2023
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