Sauberkeit ist ein Aushängeschild unserer Gemeinde - Erinnerung an Reinigungs- und Rückschneidepflicht

Nachdem im Innenort die Straßen und Gehwegbereiche weitgehend erneuert wurden, weißt der Markt Rüdenhausen alle Grundstückseigentümer im Ortsgebiet auf die bestehende Verordnung über die Rein­haltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 25.09.2000 hin.

Diese Verordnung regelt Inhalt und Um­fang der Reinhaltungs-, Reinigungs- und Sicherungspflicht auf den öffentlichen Straßen und Gehwegen des Marktes Rüdenhausen. Die Verordnung kann unter http://www.ruedenhausen.de/Rathaus/Satzungenexterner Link nachgelesen werden.

Desweiteren bittet der Markt Rüdenhausen die Eigentümer von Grundstücken im Ortsgebiet, Bäume und Sträucher so zurückzuschneiden dass sie nicht in den öffentlichen Verkehrsraum ragen. Bei großen Bäumen, deren Äste in den öffentlichen Verkehrsraum ragen (auch Flurwege am Ortsrand) ist ein Lichtraumprofil mit einer Höhe von 4,5m freizuschneiden. Sträucher und Gebüsch sind bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Der Rückschnitt soll bis 12. Dezember 2022 erfolgt sein. Danach werden Grundstückseigentümer, die dieser Aufforderung nicht nachgekommen sind, angeschrieben und um Erledigung mit einer Frist bis 31.12.2022 gebeten. Sollte bis dahin der Rückschnitt wieder nicht erfolgt sein, wird eine Fachfirma mit dieser Arbeit beauftragt, und die entstandenen Kosten an den Grundstückseigentümer weiterverrechnet.



Erstellt am 09.11.2022 10:42, geändert am 09.11.2022 10:52