Hausbesitzer müssen im Winter vor ihrem Haus Schnee räumen und streuen - von 7.00 bis 20.00 Uhr. Aber meist nicht mit Salz, sondern mit "abstumpfenden Streumitteln"! Das sind zum Beispiel Split, Holzspäne, Sand oder Asche. Streusalz ist in vielen bayerischen Gemeinden für Gehsteige nicht erlaubt, weil es Pflanzen und Bäume schädigt.
Ruhezeiten außer Kraft gesetzt
Schlechte Karten für Langschläfer: Schnee darf rund um die Uhr geräumt werden. Dabei ist es egal, ob man als Privatmann den Bürgersteig freischaufelt oder ob der kommunale Winterdienst im Einsatz ist. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) erlaubt nämlich ausdrücklich "den Betrieb von im Einzelfall zur Abwendung einer Gefahr bei Unwetter oder Schneefall notwendiger Geräte oder Maschinen". Verbote, die die Nacht-, Sonn- und Feiertagsruhe regeln, greifen in dem Fall nicht. Wenn der Hausmeister also um 4.30 die Fräse anwirft, kann man ihn zwar fragen, ob das wirklich schon um diese Uhrzeit notwendig ist, verbieten kann man es ihm allerdings nicht.
Schneeschippen auf dem Gehweg
Der Gehsteig muss passierbar sein. Wenn richtig viel Schnee fällt, türmt sich das Geräumte zu Bergen. Wohin man als Privatmann das ganze Weiß schieben soll, ist nicht ganz klar. Dort, wo die Stadt München fürs Räumen zuständig ist, wird der Schnee ab einer gewissen Höhe mit einem Lkw abtransportiert.
Ab welcher Höhe diese Schneeberge abtransportiert werden müssen, ist nicht festgelegt. Es gilt nur, dass durch die Schneeberge niemand gefährdet werden darf. Gleichzeitig muss beim Räumen des Gehsteigs sichergestellt werden, dass Menschen mit Kinderwagen, im Rollstuhl oder mit Rollator durchkommen. Ist der Gehweg zu schmal für die Schneehaufen, muss der Schnee am Straßenrand aufgetürmt werden, so Robert Lippolt vom Winterdienst der Stadt Rosenheim.
Nicht vor Nachbars Garage
Wohin mit den Schneebergen?
Auf keinen Fall sollte man den Schnee vor Nachbars Garage abladen. Mit diesem Sachverhalt haben sich bereits die Gerichte beschäftigt und Urteile gesprochen, die unbedachte Schneeschaufler zu Schadenersatz verdonnerten, weil der Nachbar durch die blockierte Garage einen Termin versäumt hat.
Dachlawinen: Aufpassen, sonst Mitschuld
Rutscht Eis und Schnee vom Dach, kommt der Hausbesitzer für Schäden auf. Das stimmt zwar in den meisten Fällen, aber nicht immer in vollem Maße. Bei Tauwetter ist mit unliebsamen Schneemassen vom Dach generell zu rechnen - und da kann man von Autofahrern verlangen, dass sie ihr Auto nicht auf gefährdeten Parkplätzen abstellen. Zu diesem Urteil kamen die Richter vom Landgericht Ulm.
Ältere Menschen sollten nicht Schneeschaufeln
Ältere Menschen sollten das Schneeschaufeln anderen überlassen.
Ältere Menschen sollten auf keinen Fall selbst Schnee räumen, so der Kardiologe Harald Tillmanns. Die Kombination von körperlicher Anstrengung und Kälte sei ein großes Risiko für das Herz - vor allem bei Herzkranzverengungen, die im Alter häufiger auftreten. Wer dennoch schippt, riskiert Herzrhythmusstörungen und Kammerflimmern, die auch lebensbedrohlich werden können. Ältere Menschen sollten daher das Schneeräumen an andere delegieren.
Siehe zu diesem Thema auch die Satzung/Verordnung dere Marktgemeinde: