Achtung! Wichtiger Hinweis für Zulieferungen zur Veröffentlichung im Amtsblatt !

Die Amtsblattredaktion weist darauf hin, dass folgende Regelungen für Veröffentlichungen im Amtsblatt gelten:
 

  • Veröffentlichungen von Vereinen und Institutionen müssen bis spätestens Montag vor dem Erscheinungstermin,12.00 Uhr in der Verwaltung eingegangen sein. Es werden grundsätzlich nur noch Texte veröffentlicht, welche mittels des Meldeformulars an die Adresse amtsblatt@wiesentheid.de geschickt wurden. Das Meldeformular finden Sie als ausfüllbares Dokument im Internet auf www.vgem-wiesentheid.deexterner Link in der Rubrik „Amtsblatt“.
  • Texte per Fax oder Post können nur noch in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
  • Bei Vereinsnachrichten können leider keine Bilder veröffentlicht werden.
  • Es werden grundsätzlich nur Termine veröffentlicht, die maximal 2 Wochen nach dem Veröffentlichungstermin liegen.
  • Private Anzeigen und Vereinsnachrichten, bei denen die Bewerbung einer kommerziellen Veranstaltung überwiegt, können nur kostenpflichtig direkt bei der Firma SMC Storch Media Concept aufgegeben werden.


Zulieferung zum Amtsblatt nur noch per pdf-Formular oder Online-Maske Aufgrund der Verschärfungen im Behördennetz (siehe oben) können Zulieferungen zum Amtsblatt nicht mehr mittels des bisherigen Word-
Formulars erfolgen. Sie finden daher unter www.vgem-wiesentheid.deexterner Link in der Rubrik „Amtsblatt“ ein ausfüllbares PDF-Formular. Wir bitten, zukünftig ausschließlich dieses Formular zu nutzen sowie eine Online-Eingabemaske. Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe.
 



Erstellt am 11.12.2015 10:47, geändert am 25.11.2016 10:11