Bedingt durch eine Neuregelung des Datenschutzgesetzes ist die bisherige Form einer Veröffentlichung von Protokollen weder an dieser Stelle noch in anderen amtlichen Medien (Amtsblatt etc.) zulässig und wird aus diesem Grunde bis auf Weiteres unterbleiben.
Der Marktgemeinderat ist sich einig, dass eine solche Verfahrensweise nicht seinen Vorstellungen entspricht und auch, zu Beginn der Legislaturperiode, gegenüber der Einwohnerschaft geäußerten Maßnahmen einer Steigerung von Transparenz gemeindepolitischer Entscheidungen zuwiderläuft.
Dieses Recht ist für uns bindend. Wir hoffen aber auf eine zeitnahe Interpretation der neuen Rechtsvorschriften, die dann auch dem Informationsbedürfnis unserer Bürger wieder ausreichend gerecht werden kann.
Es bleibt uns nichts weiter als um Geduld zu bitten!
In der nächsten Zeit werden Sie an dieser Stelle das jeweilige Protokoll in der, den gesetzlichen Vorgaben angepassten und damit verkürzten Version nachlesen können. Die Einsicht in das vollständige Protokoll ist auf die Amtsstunden des Bürgermeisters beschränkt:
![]() |
Amtsblattauszug vom 03.04.2023 (002), 321 KB |