Verunreinigung von öffentlichen Straßen und Gehwegen durch Hundekot

Das Halten von Haustieren erfordert auch einige Kenntnisse im Umgang mit den Tieren, über deren Verhalten aber auch ihren Bedürfnissen. Auch mit Rücksicht auf Einwohner und Besucher unserer Marktgemeinde sollten insbesondere die Hundehalter auf die Sauberkeit ihres Tieres und alle damit im Zusammenhang bestehenden Verpflichtungen dringend einhalten. Gerade auf diese Verpflichtungen weist aus gegebenem Anlass nachfolgender Brief des Ersten Bürgermeisters hin:

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Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2017 (GVBl. S. 375), erlässt Markt Rüdenhausen folgende Verordnung:

s. nachfolgende PDF-Datei:

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Die Zunahme von Beschwerden über die Nichteinhaltung der Reinigungspflicht, insbesondere von Hundehaltern beim Ausführen ihrer Hunde im öffentlichen Raum, veranlasst die Marktgemeinde dazu alle Hundehalter anzuschreiben und sie an ihre Pflichten zu erinnern.

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