Sommerzeit – Gartenzeit!

Aber:  Baugenehmigung fürs Gartenhaus nicht vergessen!

Sie haben einen schönen Garten und wollen sich dort ein kleines Refugium schaffen, wo Sie einmal für sich sein dürfen, auch außerhalb Ihrer Wohnung Gäste zum Grillen empfangen wollen oder einfach das zur Gartenpflege erforderliche Gerät verstauen können. Mit dem Bau einer solchen Hütte ist es aber nicht immer getan. Bestimmte Voraussetzungen sind auch bei einem  Gartenhaus erforderlich!

Wissenswertes zur Baugenehmigung für Ihr Gartenhaus

Es ist wichtig, dass Sie sich vor dem Bau informieren, welche Genehmigungen Sie benötigen und was zum Standort Ihres neuen Gartenhauses beachtet werden muss.

Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde, ob es einen Bebauungsplan gibt. Oft dürfen sogenannte Nebenanlagen, beispielsweise Gartenhäuser, nur innerhalb der vorgegebenen Baugrenzen errichtet werden.

Die Bauordnung ist in jedem Bundesland anders: In Bayern dürfen Sie Gartenhäuser mit einem Volumen von bis zu 75 Kubikmetern umbauten Raumes ohne Genehmigung aufstellen. Trotzdem fragen Sie zur Sicherheit auch hier beim Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft nach.

Wollen Sie eine Toilette in Ihrem Gartenhaus errichten, ist dies fast überall genehmigungspflichtig. Das gilt ebenfalls, wenn Sie eine Heizung oder Feuerstelle sowie einen Aufenthaltsraum planen.

Auch auf die Grenzbebauung müssen Sie achten: Laut Bauordnung dürfen Bauten von maximal drei Metern Höhe errichtet werden, wenn sie die Länge auf der Grenze zum Nachbarn von neun Metern nicht überschreiten. Im Klartext heißt dies: Auf der Grenze dürfen Sie weder ein beheiztes Gartenhaus errichten noch ein Haus mit einem Aufenthaltsraum.

Am besten gehen Sie mit dem Prospekt des von Ihnen gewünschten Gartenhauses zur zuständigen Behörde. Sie erhalten dort alle wichtigen Informationen, die Ihnen helfen, rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Stellen Sie Ihr Gartenhaus in einer Schrebergartenkolonie in einem gepachteten Garten auf, dann benötigen Sie keine Baugenehmigung. Voraussetzung ist, dass das Maß von 24 Quadratmetern Grundfläche, einschließlich eines überdachten Freisitzes, nicht überschritten wird.

Es schadet nicht, wenn Sie Ihren Nachbarn vor dem Bau eines Gartenhauses über Ihren Plan unterrichten. So können etwaige Meinungsverschiedenheiten gleich aus der Welt geräumt werden.

Übrigens - Konsequenz der Nichtbefolgung der gebotenen Auflagen ist letztendlich der Abriss - und das wäre doch sehr schade!

 Über die Gesetzeslage zu auch anderen verfahrensfreien Bauvorhaben können Sie sich unter nachfolgender PDF-Datei informieren:

BayBO-Art. 57, gültig ab 01.02.2021 Verfahrensfreie Bauvorhaben BayBO-Art. 57, gültig ab 01.02.2021 Verfahrensfreie Bauvorhaben, 63 KB