Hausordnung für den Jugendtreff

In Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat Rüdenhausen sowie dem Kreisjugendring Kitzingen hat die Jugendvertretung nachfolgende Hausordnung erlassen:

Hausordnung

Jugendtreff Rüdenhausen

  1. Der Jugendtreff ist eine Einrichtung der offenen Jugendarbeit, dessen Ziel es ist, Jugendlichen zwischen 12 und 25 Jahren eine Begegnungsstätte zu schaffen und Angebote für ihre Freizeitgestaltung zur Verfügung zu stellen.
  2. Die Öffnungszeit des Jugendtreffs ist vorerst mittwochs ab 17:00 Uhr, bis maximal 24:00 Uhr, bzw. je nach Regelung des Jugendschutz-Gesetzes.
    Zusätzliche Veranstaltungen des Jugendtreffs sind 14 Tage vorher beim Gemeinderat zu beantragen.Private Feiern von Jugendlichen sind in den Räumen nicht erlaubt.
  3. Im Jugendtreff sind die Bestimmungen zur Einhaltung des Jugendschutzes zur Einsicht für jedermann auszuhängen.
  4. Den Anweisungen der Hauptverantwortlichen ist strengstens Folge zu leisten. Bei Verstößen können, durch diese, Verwarnungen und Hausverbote erteilt werden. Zwischenfälle und Beschwerden sind umgehend dem/den Verantwortlichen zu melden.
    Die Namen der jeweils Verantwortlichen sind während der Öffnungszeiten sichtbar auszuhängen.
  5. Die Einrichtung des Jugendtreffs ist äußerst pfleglich zu behandeln. Sachbeschädigungen sind ebenfalls umgehend dem/den Verantwortlichen zu melden. Für Schäden haftet der Verursacher. Ist der Verursacher nicht bekannt, haftet der jeweils Verantwortliche .
  6. Im Jugendtreff darf Alkohol in eingeschränktem Maße und nur zu besonderen Anlässen unter Aufsicht nur an Jugendliche über 16 Jahren ausgeschenkt werden. Die Abgabe von branntweinhaltigen Produkten ist verboten. Alkohol an sichtbar Angetrunkene darf nicht ausgeschenkt werden. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist untersagt.
  7. Im gesamten Jugendtreff ist absolutes Rauchverbot.
  8. Der Konsum, Verkauf und das in Verkehr bringen von illegalen Drogen ist verboten.
  9. Jeder einzelne ist letztlich für die Ordnung und Sauberkeit in den Räumen verantwortlich. Wer Unordnung oder eine Verunreinigung verursacht, hat selbstständig dafür zu sorgen dass diese unverzüglich beseitigt/bereinigt wird. Nach jeder Nutzung sind die Räumlichkeiten zu reinigen.
  10. Tätlichkeiten gegen Personen in Form von Gewalt sind ausdrücklich untersagt, bei Verstoß wird Hausverbot erteilt.
  11. Während der Öffnungszeiten, beim Betreten und Verlassen des Jugendtreffs, ist auf die strikte Unterlassung von Lärmbelästigung der Anwohner zu achten.
  12. Diese Hausordnung ist im Jugendtreff auszuhängen und allen  Besuchern zur Kenntnis zu geben.